Fund eines Gefahrstoffes in Ilbesheim

Presseinformation zum Fund eines Gefahrstoffes in Ilbesheim und zur geplanten Evakuierung während der Bergungsarbeiten am Mittwoch, 07.07.2021 (Verbandsgemeinde Landau-Land) Landau in der Pfalz, 23.06.2021 1. Allgemeine Informationen zur Lage Bei Aufräumarbeiten in einem Anwesen im Bereich Arzheimer Straße, Frühmess-Straße, Hauptstraße wurde ein jahrzehntealtes Behältnis (Metallgebinde) mit der Aufschrift „Selinon-Pulver 50 %“ gefunden. Darin befindet sich […]

Presseinformation zum Fund eines Gefahrstoffes in Ilbesheim und zur geplanten Evakuierung während der Bergungsarbeiten am Mittwoch, 07.07.2021 (Verbandsgemeinde Landau-Land)

Landau in der Pfalz, 23.06.2021

1. Allgemeine Informationen zur Lage

Bei Aufräumarbeiten in einem Anwesen im Bereich Arzheimer Straße, Frühmess-Straße, Hauptstraße wurde ein jahrzehntealtes Behältnis (Metallgebinde) mit der Aufschrift „Selinon-Pulver 50 %“ gefunden. Darin befindet sich – nach genauerer Überprüfung – ein Pflanzenschutzmittel, dessen Nutzung bereits seit 1960 in Deutschland verboten ist. Es handelt sich um ein Insektizid, welches unter dem Markennamen „Selinon“ gehandelt wurde.

Nach Recherche über die genaue Zusammensetzung des Gefahrstoffes und Inaugenscheinnahme durch den gemeinsamen Gefahrstoffzug des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz, geht von dem Behälter, so lange er am Ort verbleibt, keine akute Gefährdung aus. Dies bestätigt dessen Leiter Daniel Leridez

Um zukünftige Gefährdungen durch weitere Korrosion des Fasses auszuschließen muss das Behältnis inclusive Inhalt nun fachgerecht entsorgt werden. Nach Aussage der ausführenden Fachfirma, besteht wegen des stark korrodierten Gebindes die Gefahr, dass dessen Inhalt beim Umsetzen aufgewirbelt wird und hierbei im ungünstigen Fall eine Explosion ausgelöst wird.

Um jegliche Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen, besteht die Empfehlung der Fachfirma, alle Anwesen in einem Umkreis von 150 m um die Fundstelle zu räumen, so dass sich dort keine Personen mehr aufhalten.

Die örtliche Ordnungsbehörde wird dieser Empfehlung folgen und ordnet daher an, dass sich am 07.07.2021 ab 10:00 Uhr in einem Sicherheitsbereich von 150 m um die Fundstelle keine Personen mehr aufhalten dürfen, die nicht mit der Bergung befasst sind.

Dies bedeutet, dass alle dort lebenden Personen ihre Häuser und Anwesen im Zeitraum zwischen 8:00 Uhr und 9:30 Uhr verlassen müssen. Ab 10:00 Uhr beginnen dann die Bergungsarbeiten. Die Evakuierung wird voraussichtlich bis 17:00 Uhr andauern.

Für alle Personen, die in dieser Zeit nicht andernorts unterkommen können, ist das Dorfgemeinschaftshaus in Ilbesheim zum dortigen Aufenthalt während der Maßnahme geöffnet.

Alle betroffenen Haushalte werden durch ein entsprechendes Informationsschreiben umfassend informiert.

Als Anlaufpunkt für die Presseorgane wird während der Bergungsmaßnahme vor Ort auf dem Gelände der Grundschule „Kleine Kalmit“ eine Pressestelle eingerichtet, wo aktuelle Informationen zum Ablauf der Bergungsarbeiten verfügbar sein werden.

2. Informationen zum Gefahrstoff

Bei „Selinon“ handelt es sich um den Handelsnamen eines Pflanzenschutzmittels der Firma Bayer, welches zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers eingesetzt wurde.

Die Verwendung dieses Mittels ist in Deutschland bereits seit 1960 verboten, EU-weit ist 1991 ein entsprechendes Verbot ausgesprochen worden.

Es handelt sich konkret um ein gelbliches, kristallines Pulver in einem Metallgebinde mit einem Volumen von ca. 20 Litern.

Der gefundene Behälter ist im Laufe der Jahrzehnte stark korrodiert. Der austretende Stoff ist über Hautkontakt und Atmung hoch giftig.

Bei einem Aufwirbeln des Inhaltes des Behälters z.B. beim Versuch des Wegtragens des Gebindes besteht eine Explosionsgefahr.

Die Bergung, der Abtransport und die Entsorgung des Gebindes kann aus diesem Grund nur durch eine entsprechend zertifizierte Fachfirma erfolgen.

3. Ablauf der Bergung

Bereits zum Wochenbeginn am 05. und 06. Juli werden vorbereitende Arbeiten ausgeführt, indem der Raum um das Gebinde freigeräumt wird und die erforderliche Technik aufgebaut wird. Während dieser Arbeiten besteht noch keine konkrete Gefahr für die umliegenden Grundstücke.

Am Tag der Bergung selbst wird das Fass nach entsprechender Vorbereitung, und Neutralisierung des ausgetretenen Selinon-Pulvers mittels eines Seilzuges in ein Bergefass eingebracht. Dieses Bergefass wird anschließend mit einem Harz ausgegossen, um die Gefahr einer weiteren Reaktion während des Transportes zu verhindern.

Nach dem Ausgießen des Bergefasses besteht keine Gefahr mehr für die Anwohner und die Evakuierung kann beendet werden.

Nach vollständigem Aushärten des Harzes (24 Stunden) kann das Fass in einem genehmigten Transport zur Sondermüllverbrennungsanlage in Wesseling verbracht werden, wo es komplett in einem Ofen verbrannt wird.

Veröffentlicht von: Marcel Endres